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Zuverlässige Meldetechnik und vorbeugende Schutzinstallationen


Rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bun­desländern. Die Lan­des­bau­ord­nun­gen enthalten die jeweiligen Vorgaben zur Installation und Wartung.

Anschaffung

Für die Montage von Rauch­warn­mel­dern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauch­warn­meldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.

Installation

Übergreifend lässt sich zusam­men­fas­sen: jeweils ein Rauch­warn­mel­der für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufent­halts­räu­men führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.

Wartung

Zuständig für Kontrolle und Wartung der Rauchmelder ist der Haus- oder Wohnungseigentümer. Er kann diese Verantwortung jedoch auf den Mieter übertragen.

Prinzipiell können Sie selbst die Kon­trol­le und Wartung durchführen. Beachten Sie aber, dass die verantwortliche Person haftet, im Brandfall der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb nach­ge­wie­sen werden.

Wartungsintervall

Wie häufig eine Wartung durchgeführt werden muss, kann der Bedienungs­an­lei­tung entnommen werden, mindestens jedoch per Gesetz ein Mal pro Jahr.

Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauchmelder nach spätestens 10 Jah­ren ersetzt werden. Je nach Hersteller finden Sie auf der Unterseite des Gerätes - in der Regel bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie - sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.

Qualitätssiegel

Achten Sie auf folgende Prüf- und Qua­li­tätszeichen. Sie garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und Langlebigkeit des Gerätes:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

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